Speedtest

Helbet-Schlag Speed, Breitbandinternet - Verein

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

 

Allgemeines:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen des

HELBET-SCHLAG SPEED Breitbandinternet-Vereins (nachfolgend kurz Betreiber genannt).

Auch wenn diese Lieferungen bzw. Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB erfolgen. Abweichungen von den AGB des Betreibers gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch den Betreiber. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne von §1 Abs.1 Z.2

KSchG. gelten die AGB nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes des KSchG. widersprechen.

Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsumfänge werden 20 Tage vor ihrer Wirksamkeit unter www.greenspeed.at veröffentlicht. Der Kunde erhält ein E-Mail mit dem dazugehörigen Link, das ihn auf diese Änderung aufmerksam macht. Dafür verpflichtet sich der Kunde

regelmäßig die von dem Betreiber zur Verfügung gestellten Mailboxen abzurufen. Der Betreiber räumt dem Kunden in diesem Fall ein Widerspruchsrecht von 2 Wochen ein. Mit einer einfachen Mehrheit der Mitglieder können die geänderten AGB verhindert werden und der Vorstand muss diese abändern.

Derartige Änderungen gelten daher als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen dieser Frist von 2 Wochen einen Einspruch erhebt.

 

Vertragsgegenstand:

Der Betreiber betreibt technische Einrichtungen (Rechnersysteme) mit dem Zweck, den Zugang zum Internet als Provider zu ermöglichen, sowie die Mitnutzung dieser Gerätschaften zu den Bedingungen dieses Vertrages, damit der Kunde einen Zugang zum Internet hat.

Es handelt sich dabei um einen Breitband-Internet-Zugang, der über eine Funk-Anlage und Netzwerkabeln bezogen wird. Dafür wurde mit dem Verein KABEL-TV Grünbach ein Vertrag für die Einbindung in die bestehende Breitbandinternet-Anlage Grünbach abgeschlossen.

 

Pflichten des Betreibers (HELBET-SCHLAG SPEED):

Der Betreiber ist verpflichtet, angemessene technische Einrichtungen herzustellen, vorzuhalten und

deren Mitnutzung durch den Kunden während der Vertragsdauer zu gestatten. Die technischen Einrichtungen sind ununterbrochen zu betreiben, ausgenommen bei Ausfall des öffentlichen Strom- oder Telefonnetzes, Wartungs- und Reparaturarbeiten, sowie Austausch wichtiger

Gerätegruppen. Die dabei auftretenden Betriebsunterbrechungen sind möglichst kurz zu halten.

 

Preise und Zahlung:

Es gelten die im Mitgliedsvertrag angeführten Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Betreiber behält sich Preisänderungen vor, wobei die Preiskalkulation für den Zeitpunkt der Bestellung gilt und sich deren Grundlagen bei längerfristigen Bestellungen ändern können. Es ist eine einmalige

Anschlussgebühr zu entrichten, dessen Höhe sich nach den Preisen der Geräte richtet. Aktionen sind zeitmäßig beschränkt und können nach Bedarf und Erfolg vom Betreiber beliebig verlängert werden. Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Hardware und Netzwerkkomponenten werden frühestens 3 Werktage nach Erhalt oder Erstellung vom Konto des Kunden durch den Betreiber abgebucht. Bei Zahlungsverzug mangels Kontodeckung, ist der Betreiber berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung (nach den beim Betreiber üblichen Sätzen), Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist der Betreiber bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung abzusetzen. Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge. Die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber vom Betreiber nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Verzugszinsen betragen 15 % p.a. Im Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen welcher Art immer im Eigentum des Betreibers.

 

Vertragsbeginn und Vertragsdauer:

Vertragsbeginn ist das Datum der Übergabe der Zugangsberechtigung (Benutzername und Passwort). Mindestvertragsdauer: 36 Monate.

Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wurde. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchen Gründen auch immer, ist der Betreiber berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche vom Kunden eingegebenen Daten, soweit sie in seinem Rechner gespeichert sind, ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Der Betreiber kann den Vertrag jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins aus wichtigen Gründen auflösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt; die zur Verfügung gestellten Einrichtungen durch höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter (z.B. Behörden, Hauseigentümer,...) ganz oder teilweise stillgelegt oder entfernt werden müssen. Alle Geräte und Anlagenteile nach der Antenne (inkl. Antenne) bzw. nach dem Switch (exkl. Switch) gehen ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Zugangsberechtigung in den Besitz des Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet vor dem Anschluss durch den Betreiber alle Vorbereitungen für einen einfachen Anschluss zu treffen. Das heißt, dass eine Stromversorgung für die Geräte (Access Point, Switch, Rundstrahler, etc) vorhanden sein muss und alle Kabel ohne Probleme eingezogen werden können. Bei einem Mehraufwand von Montage- und Dienstleistungen werden diese durch den Betreiber verrechnet.

 

Haftungsbeschränkung:

Der Betreiber haftet für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass eine ständige Verfügbarkeit aller Internetdienste nicht gewährleistet werden kann. Besonders Maschinenausfall, Überlastung der Datenleitungen und Erreichen der Kapazitätsgrenze können zu Nutzungseinschränkungen führen. Die Speicherung der Mieterdaten erfolgt mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung. Datenverluste können durch Schreib- und Lesefehler sowie zufälliges Versagen der Einrichtung auftreten.

 

Datenschutz und Datensicherheit:

Die gesamte Datensicherung ist vom Kunden selbst durchzuführen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, die persönlichen Passwörter geheim zu halten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen. Die im Internet zur Verfügung gestellten Programme und Daten können fatale Fehler enthalten. Es sind Fälle von Programmen, deren Zweck es ist, den Nutzer zu schädigen (Viren), bekannt geworden. Der Betreiber haftet in keiner Weise, weder für den Inhalt der via Internet empfangenen Daten, noch dafür, dass ins Internet, auch auf seinen Rechner eingespeicherte Daten jemals wieder, sei es im ganzen oder auch nur in Teilen, verfügbar sind. Der Betreiber haftet nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfall und Folgeschäden. Der Kunde verzichtet auf jegliche Inanspruchnahme aus diesen Rechtsgründen. Der Betreiber nimmt diesen Verzicht soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich an. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für jeden gewollten oder ungewollten Datentransfer über seinen Internetanschluss, gleichgültig ob er durch mangelnde Sicherheitsupdates, mangelnden Virenschutz oder dergleichen entstanden ist. Die Haftung für Schäden, bzw. Schadenersatzansprüche Dritter, die aus dieser Verantwortung entstehen, trägt zur Gänze der Kunde. Der Betreiber empfiehlt daher dringend die Installation einer tauglichen Firewall und eines Anti-Virus- Programmes. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, den Kunden auf derartige Vorfälle aufmerksam zu machen. Der Kunde darf ausschließlich die vom Betreiber zugeteilte IP-Adresse verwenden. Kosten für die Behebung von Störungen, die durch missbräuchliche Verwendung von nicht zugewiesenen Netzwerkeinstellungen (IP-Adresse) entstehen, hat der Verursacher zur Gänze zu tragen. Der Betreiber erstellt eine öffentliche Teilnehmerliste, in der insbesondere Vor- und Familiennamen, Titel, Firma, Adresse und E-Mail-Adressen der Kunden aufscheinen. Der Kunde gibt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Herausgabe dieser öffentlichen Teilnehmerliste durch den Betreiber. Der Betreiber ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Daten gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit der Betreiber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

 

Sperre und Einschränkung:

Der Betreiber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Aufrechterhaltung des Vertrages den Zugriff des Kunden auf die Einrichtung zu sperren und die eingegebenen Datenbestände zu löschen, wenn ein Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, Gefährdung der Sittlichkeit oder dergleichen zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere, wenn Computerviren, NS-Propaganda, Waffenpläne, Nachrichten, die gegen ein

UN-Embargo verstoßen, pornographische Darstellungen oder sonstige Inhalte entdeckt werden, deren Vorhandensein qualifiziert unzulässig und für den Betreiber oder den Kunden das Risiko von Rechtsnachteilen, z.B. in der Form der Einleitung von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen

Straf- und Untersuchungsverfahren, in sich birgt. Der Betreiber ist ferner berechtigt, bei Aufrechterhaltung des Vertrages den Zugriff des Kunden auf die

Einrichtungen vorübergehend einzuschränken, wenn dies zu Zwecken der Wartung, bzw. Störungsbehebung an den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen notwendig erscheint, ohne dass dies den Kunden zur Minderung des Entgelts berechtigen würde.

 

Nutzung des Internet-Zugangs:

Beim Internet-Zugang handelt es sich um eine neue Technologie, deren wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung sowie rechtliche Beurteilung noch ungeklärt ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, bei der Nutzung des Internet-Zugangs alle Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der „Netiquette“ der „Accaptable usage policy“ (NSFNET June 1992) und aller anderen Nutzungsbedingungen sonst gewählter Server. Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder der Netzdienste bzw. Dritter zu unterlassen. Bei Missbrauch der zur Verfügung gestellten Einrichtungen ist der Kunde zum vollen Schadenersatz gegenüber dem Betreiber bzw. Schadenersatzansprüche Dritter verpflichtet.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Leistungen des Betreibers auf die bloße zur Verfügungsstellung einer Anschlussmöglichkeit und technischer Einrichtungen, ähnlich einer Telefonleitung, beschränken. („Auch die Post haftet nicht für den Inhalt der über ihre Leitung geführten Gespräche,...“)

 

Schriftform:

Änderungen, Ergänzungen, Auflösungen und Kündigungen in welcher Form auch immer, sind nur schriftlich möglich. Mündliche Abreden, einschließlich der Abrede von der Schriftform abzugehen, sind – soweit nach dem KSchG. zulässig – wirkungslos. Von der Schriftform kann nicht durch Stillschweigen oder mündliche Abreden abgegangen werden, sondern ausschließlich in Schriftform.

 

Rechtswahl und Gerichtsstand:

Diese AGB und der Vertrag unterliegen österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag und diesen AGB ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Betreibers örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG. ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

 

HS-Speed das Funkinternet rund um die Gemeinde Grünbach!

Wir investiert laufend in die Weiterentwicklung des Versorgungsgebietes rund um die Gemeinde Grünbach, um Ihnen beste Produkte und neueste Technologien anbieten zu können.

 

HS-Speed versorgt zurzeit Helbetschlag, Lichtenau, Schlag und Apfoltern mit dem Breitbandinternet.

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Helbet-Schlag Speed, Breitbandinternet - Verein

ZVR: 327020938

 

Helbetschlag 42, 4264 Grünbach

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